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PerkinElmer GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vereinbarungsbedingungen. Diese Dienstleistungsbedingungen („Vereinbarung”) regeln alle Bestellungen von Dienstleistungen („Dienstleistungen”), die PerkinElmer dem Kunden (Kunde”) bereitstellt, und haben Vorrang vor allen vorgedruckten, standardmäßigen oder sonstigen Bedingungen, die (i) in der Bestellung des Kunden oder anderen Dokumenten für die Bestellung von Dienstleistungen und/oder (ii) über eine Einkaufsplattform Dritter festgelegt sind. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Die Einreichung einer Bestellung oder eines anderen Dokuments durch den Kunden bezüglich des Kaufs von Dienstleistungen als Reaktion auf das Angebot von PerkinElmer gilt als Annahme dieser Vereinbarung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in einer solchen Bestellung oder einem anderen Dokument enthalten sind oder auf die in einer solchen Bestellung oder einem anderen Dokument verwiesen wird, es sei denn, der Kunde und PerkinElmer haben eine gültige, aktive, schriftliche Vereinbarung getroffen, die ausdrücklich vorsieht, dass ihre Bedingungen diese Vereinbarung aufheben und ersetzen. Ungeachtet des Vorstehenden kann PerkinElmer nach eigenem Ermessen eine Bestellung für Dienstleistungen annehmen oder ablehnen. Im hier verwendeten Sinne bezeichnet „PerkinElmer“ das Unternehmen, das in dem Dokument genannt wird, dem diese Vereinbarung beigefügt ist und/oder darauf verwiesen wird.

  2. Dienstleistungsangebote. Die Dienstleistungsangebote von PerkinElmer umfassen ohne Einschränkung: (a) Reparatur, Wartung, Verlagerung, Rezertifizierung, Schulung, Qualifizierung, Technik- und Anwendungssupport und sonstige Dienstleistungen für die Instrumente und Geräte des Kunden, die auf Zeit- und Materialbasis bereitgestellt werden (zusammen „kostenpflichtige Dienstleistungen“); und (b) Dienstleistungspläne, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen nach der Herstellergarantie gegen eine feste Gebühr bereitstellen („Dienstleistungspläne“).

  3. Dienstleistungspläne. PerkinElmer kann ein Dokument bereitstellen, das seine Dienstleistungsplan-Angebote beschreibt, bezeichnet als „Beschreibung der Dienstleistungen”,Dienstleistungs- und Reparaturplan-Optionen” oder „DOS” (Descripition of Services).  Das DOS ist ein Dokument, das eine Beschreibung der Dienstleistungen enthält, die ein Dienstleistungsplan umfasst.  Das DOS, das zum Zeitpunkt des geltendes Angebots wirksam ist, falls vorhanden, ist das DOS, das durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wird und die Erbringung dieser Dienstleistungen regelt.

    1. Rezertifizierung von Instrumenten. PerkinElmer kann Rezertifizierung des Instruments, abgerechnet nach Zeit- und Materialaufwand, als Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsplans verlangen, soweit das jeweilige Instrument unmittelbar vor den Dienstleistungen keiner Garantie unterliegt oder kein Dienstleistungsplan vorliegt.

    2. Zubehör & Verbrauchsmaterialien. Dienstleistungspläne gelten nur für Instrumente von PerkinElmer und keine anderen Artikel, wie z. B. Zubehör oder andere Zusatzgeräte, selbst wenn sie von PerkinElmer bereitgestellt wurden, soweit im Angebot von PerkinElmer nichts anderes angegeben ist. Die Dienstleistungspläne von PerkinElmer umfassen keinen Ersatz von Verbrauchsmaterialien (wie im Folgenden definiert).

    3. Schulung und Verlagerung von Instrumenten. Die Dienstleistungspläne umfassen keine Kundenschulungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verlagerung von Instrumenten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig von PerkinElmer angegeben wird.

    4. Ausschlüsse. Die Dienstleistungspläne enthalten keine Updates oder Upgrades für Software oder Firmware, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Angebot von PerkinElmer bzw. im geltenden DOS enthalten. Darüber hinaus umfassen die Dienstleistungspläne keinen Ersatz von Teilen, Kosten oder Reparaturen für Defekte oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit (a) Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, falscher Handhabung, unsachgemäßer oder unzureichender Wartung, einem nicht bestimmungsgemäßen Betrieb von Geräten nach den geltenden Spezifikationen oder Anweisungen oder der Verwendung inkompatibler Lösungsmittel oder Proben mit dem Gerät entstehen; (b) Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von PerkinElmer liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Stromstöße oder -ausfälle, Ausfall oder Unterbrechung von Kommunikationsleitungen oder Entnahme von korrosiven Proben durch den Kunden; (c) Installation von Software bzw. Schnittstellen oder deren Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von PerkinElmer geliefert oder autorisiert wurden; (d) elektrische Arbeiten, Beförderung, Modifizierung, Verlagerung, Deinstallation, Neuinstallation, Reparatur oder Service, die vom Kunden bzw. von nicht durch PerkinElmer authorisierten Dritten durchgeführt werden; (e) Fremdeingriffe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerviren, Hacker oder eine sonstige unbefugte Verwendung von Instrumenten oder der Software, die sich nachteilig auf den normalen Betrieb auswirken; (f) Installation oder Verwendung von Teilen und Verbrauchsmaterialien, die nicht von PerkinElmer geliefert oder hergestellt wurden; oder (g) Handlungen, die nicht von PerkinElmer durchgeführt werden.  Bestandteile, die mit Flüssigkeiten in Kontakt kommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dichtungen, Filter, Dichtungsringe, Ventile, Spritzen, Schläuche, Spitzen usw., werden als benetzte Elemente betrachtet und sind vom Benutzer auszutauschen. Folglich werden sie nicht durch einen Dienstleistungsplan abgedeckt, sofern im Angebot von PerkinElmer nicht anders angegeben.

    5. Laufzeit. Die Laufzeit des Dienstleistungsplans und dieser Vereinbarung beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem von PerkinElmer in seinem Angebot genannten oder dem Kunden anderweitig angegebenen Datum, und verlängert sich automatisch um ein (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich über ihre Absicht, nicht zu verlängern.  Die Preise für Dienstleistungspläne und automatisch verlängerte Dienstleistungspläne unterliegen jährlichen Erhöhungen von vier Prozent (4 %) pro Jahr. PerkinElmer wird den Kunden mindestens einhundertzwanzig (120) Tage im Voraus über jährliche Preiserhöhungen informieren, wenn diese mehr als vier Prozent (4 %) betragen. Wenn der Kunde in Bezug auf Rechnungen, die sich auf ein Konto, einschließlich dieser Vereinbarung, bei PerkinElmer beziehen, mit der Zahlung in Verzug kommt, ist PerkinElmer berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden seine Dienstleistungen auszusetzen, die Zahlung des gemäß dieser Vereinbarung fälligen Restbetrags zu verlangen und/oder diese Vereinbarung zu kündigen.  

  4. Kostenpflichtige Dienstleistungen. Kostenpflichtige Dienstleistungen werden gemäß dem Angebot von PerkinElmer erbracht. Darin sind die Arten der zu erbringenden Dienstleistungen angegeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle spezifischen Instrumente und Geräte, die die Dienstleistungen erfordern.

    1. Dienstleistungen im Allgemeinen. Kostenpflichtige Dienstleistungen umfassen im Allgemeinen ohne Einschränkung Reparatur-, Neben-, Verlagerungs-, Kalibrierungs-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen, die auf Zeit- und Materialbasis zu den im Angebot von PerkinElmer angegebenen Preisen berechnet werden. Alle Reise- und reisebezogenen Kosten werden separat in Rechnung gestellt und Schätzungen werden im Angebot angegeben. Instrumente, die nicht von einem Dienstleistungsplan bzw. Garantie- und Kundenanforderungsservice abgedeckt werden, fallen unter die kostenpflichtigen Dienstleistungen von PerkinElmer. 

    2. Nicht erbrachte Dienstleistungen. Sofern im Angebot von PerkinElmer nicht anders angegeben, umfassen die kostenpflichtigen Dienstleistungen nicht: (a) Installation von Software oder Schnittstellen oder Verwendung in Kombination mit Software oder Produkten, die nicht von PerkinElmer geliefert oder autorisiert wurden; (b) elektrische Arbeiten, Transport, Änderung, Verlagerung, Deinstallation oder Neuinstallation; oder (c) Updates oder Upgrades für Software oder Firmware.

    3. WeiterbildungsdienstleistungenWeiterbildungsdienstleistungen („ATS“) werden dem Kunden nur dann erbracht        , wenn sie im Angebot von PerkinElmer ausdrücklich angegeben und vom Kunden erworben wurden. Nach einem entsprechenden Kauf kann ATS die folgenden Elemente enthalten, wenn solche Elemente im Angebot angegeben sind: (i) allgemeine Hardware-Einarbeitung für das jeweils anwendbare Instrument von PerkinElmer; (ii) Systemeinweisung, einschließlich täglicher Routine zur Inbetriebnahme und Abschaltung, Systembetrieb, grundlegende Systemwartung und Fehlerbehebung; (iii) Software-Einarbeitung, einschließlich Erstellung einer Methode, Vorbereitung und Ausführung einer Chargensequenz, Datenverarbeitung, Datenüberprüfung, Wiederaufbereitung und grundlegende Berichterstattung; (iv) Vorbereitung von Standards für Kalibrierungs- und Qualitätskontrollproben; (v) Instrumentenvorbereitung durch Anpassung und/oder Optimierung von Parametern; und (vi) Demonstration der Funktionalität der Instrumente durch Ausführen der standardmäßigen Probencharge von PerkinElmer und Vergleich mit Referenzdaten.

    4. Rechnungsstellung. PerkinElmer rechnet alle Stunden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet ab. Alle zur Reparatur benötigten Teile und Verbrauchsmaterialien werden zum aktuellen Listenpreis in Rechnung gestellt, sofern im Angebot von PerkinElmer nichts anderes angegeben ist. 

    5. AuftragsannahmeDie Annahme der Bestellung des Kunden für kostenpflichtige Dienstleistungen unterliegt der Verfügbarkeit, wobei PerkinElmer eine Bestellung aus jeglichen Gründen ablehnen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Veralterung des Instruments, Verfügbarkeit von Teilen oder Zustand des Instruments. Wenn der Kunde in Bezug auf Rechnungen, die sich auf ein Konto bei  PerkinElmer beziehen, mit der Zahlung in Verzug kommt, kann PerkinElmer jede aufgegebene Bestellung ablehnen oder eine Vorauszahlung verlangen. 

       

  5. Angemessene AnstrengungenPerkinElmer wird unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen so schnell wie möglich bereitzustellen. Die Dienstleistungen werden zu einem von PerkinElmer und dem Kunden einvernehmlich vereinbarten Zeitpunkt terminiert. Es dürfen nach eigenem Ermessen von PerkinElmer sowohl neue als auch aufgearbeitete Teile und Komponenten beim Ersetzen oder bei der Reparatur des Geräts verwendet werden.  Während der Dienstleistung ausgetauschte Teile können von PerkinElmer einbehalten werden und gehen bei Reparatur oder Austausch in das alleinige und ausschließliche Eigentum von PerkinElmer über. Die Annahme der Dienstleistung erfolgt mit deren Erbringung.  PerkinElmer kann zudem versuchen, Dienstleistungsprobleme telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zu diagnostizieren und zu lösen.  Der Kunde muss den von PerkinElmer genannten Problembestimmungen, Lösungen und Verfahren folgen.  Falls zutreffend, kann PerkinElmer die Rückgabe eines bestimmten Teils an sein Lager zur Wartung oder zur Unterstützung bei der Problembestimmung verlangen, wobei der Kunde die Anweisungen von PerkinElmer zur Rückgabe befolgen muss.  Das Versäumnis, verfügbare Remote-Konnektivitätstools und entsprechende Geräte für die direkte Berichterstattung bezüglich des Problems, die Remote-Problembestimmung und die Behebung zu installieren und zu verwenden, kann zu einer längeren Reaktionszeit und zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.

     

  6. Verantwortlichkeiten des Kunden. Die Verlagerung von Geräten kann zu zusätzlichen Dienstleistungsgebühren und veränderten Service-Bearbeitungszeiten führen, nach Verlagerung unterliegen Dienstleistungen der Verfügbarkeit.  Der Kunde muss Produkte entfernen, die nicht für die Dienstleistung geeignet sind, um PerkinElmer die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Es können zusätzliche Gebühren für weitere Arbeiten anfallen, die aufgrund der Nichtentfernung solcher Produkte entstehen.  Der Kunde ist verantwortlich für die Erhaltung eines Verfahrens zur Wiederherstellung von verlorenen oder geänderten Kundendateien, -daten oder -programmen.  Der Kunde benachrichtigt PerkinElmer, wenn das Gerät in einer Umgebung verwendet wird, die ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellt.  Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige Dekontamination des Instruments des Kunden oder seiner Komponenten von radioaktiven, biologischen, toxischen oder sonstigen gefährlichen Materialien oder Substanzen, bevor PerkinElmer Dienstleistungen erbringt.  PerkinElmer kann vom Kunden verlangen, dass er ein genaues und ausgefülltes Dekontaminationszertifikat vorlegt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung für das Personal von PerkinElmer, das an einem Kundenstandort vor Ort Dienstleistungen erbringt.  Der Kunde hat seine Standorte, an denen Dienstleistungen vor Ort erbracht werden, einschließlich der Materialien und Geräte, inspiziert und erklärt und garantiert, dass die Erbringung von Dienstleistungen sicher ist und dass keine Bedingungen vorliegen, die ein Verletzungsrisiko oder ein Risiko für die Umweltgesundheit und Sicherheit von Personen oder Schäden an Eigentum oder der Umwelt darstellen, wobei der Kunde für die Feststellung und Korrektur solcher Bedingungen verantwortlich ist.  PerkinElmer ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieser Vereinbarung Dienstleistungen zu erbringen, bevor diese Bedingungen vom Kunden korrigiert werden.

     

  7. Preis und ZahlungAlle Preise verstehen sich zuzüglich aller Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie anderer ähnlicher Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf vom Kunden zu zahlende Beträge erhoben werden. Der Kunde ist für alle diese Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde nicht für Steuern verantwortlich ist, die auf oder in Bezug auf das Einkommen von PerkinElmer erhoben werden. Wenn der Kunde behauptet, dass eine Transaktion keiner Steuer unterliegt, der Kunde befreit ist oder PerkinElmer nicht verpflichtet ist, Steuern einzuziehen, muss der Kunde PerkinElmer sämtliche Unterlagen bereitstellen, die zur Unterstützung einer solchen Behauptung erforderlich sind. Die Zahlung ist für den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung fällig.  Für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen gilt der niedrigere von 1,5 % pro Monat oder oder neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, berechnet ab dem Datum des Zahlungsverzugs bis zum Datum der vollständigen Zahlung.  Wenn PerkinElmer ein Inkassobüro und/oder einen Anwalt damit beauftragt, unbezahlte Beträge einzuziehen, kann PerkinElmer dem Kunden sämtliche Inkassokosten in Rechnung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, die vom Kunden zu zahlen sind. Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

     

  8. Gewährleistung. PerkinElmer garantiert, dass es Dienstleistungen mindestens gemäß den allgemein anerkannten Standards erbringen wird, die in der Instrumentenreparaturbranche zu der Zeit und in dem Land, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, vorherrschen.  Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erbringung der Dienstleistungen geltend gemacht werden. PERKINELMER GEWÄHRT KEINE ANDEREN GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER GEBRAUCHTSTAUGLICHKEIT IN BEZUG AUF SEINE DIENSTLEISTUNGEN, WOBEI DIESE GARANTIEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN. DIE ALLEINIGE HAFTUNG UND VERANTWORTUNG VON PERKINELMER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE VERLETZUNG DER GARANTIE IST DIE ERNEUTE ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DER FÜR DIE MANGELHAFTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN GEBÜHR, JE NACH WAHL VON PERKINELMER. SOFERN NACH GELTENDEM RECHT NICHT ZWIGEND ABWEICHEND GEREGELT, SIND DIES DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN BEI EINER VERLETZUNG DER GARANTIE.

  9. Haftungsbeschränkung

    1. PERKINELMER HAFTET FÜR ALLE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG VERURSACHTEN SCHÄDEN GEGENÜBER DEM KUNDEN GRUNDSÄTZLICH NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN. FÜR ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND, MIT AUSNAHME VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DES KUNDEN (I) WEGEN VORSATZ, (II) NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ, (III) WEGEN ARGLISTIG VERSCHWIEGENER MÄNGEL, (IV) WEGEN MÄNGELN BEZÜGLICH DERER EINE BESCHAFFENHEITSGARANTIE ÜBERNOMMEN WURDE (DIESEBEZÜGLICH GILT GEGEBENENFALLS DIE SICH AUS DER GARANTIE ERGEBENDE HAFTUNGSREGELUNG BZW. VERJÄHRUNGSFRIST), (V) AUS DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ODER (VI) WEGEN GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON ORGANEN ODER LEITENDEN ANGESTELLTEN VON PERKINELMER, GELTEN ALLERDINGS DIE FOLGENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. 

    2. IN FÄLLEN LEICHT FAHRLÄSSIGER VERLETZUNG VON FÜR DIE ERFÜLLUNG DES VERTRAGSZWECKES WESENTLICHEN PFLICHTEN IST DIE HAFTUNG VON PERKINELMER DER HÖHE NACH BESCHRÄNKT AUF DEN VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINRETENDEN SCHADEN. DIE HAFTUNG FÜR FOLGE- UND VERMÖGENSSCHÄDEN SOWIE FÜR ENTGANGENEN GEWINN IST VON DEM VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINRETENDEN SCHADEN NICHT UMFASST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT IN GLEICHER WEISE FÜR SCHÄDEN, DIE VON MITARBEITERN ODER BEAUFTRAGTEN VON PERKINELMER, WELCHE NICHT ORGANE ODER LEITENDE ANGESTELLTE VON PERKINELMER SIND, GROB FAHRLÄSSIG VERURSACHT WERDEN. 

    3. IN FÄLLEN DER ZIFFER 9.2) IST DIE HAFTUNG AUF DAS ZWEIFACHE DER VOM KUNDEN TATSÄCHLICH FÜR DIE HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN DIENSTLEISTUNGEN GELEISTETEN ZAHLUNG BESCHRÄNKT. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GEMÄSS ZIFFER 9.2) SATZ 2 FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT UND GEMÄSS ZIFFER 9.3) GILT NICHT, WENN DER KUNDE VERBRAUCHER IST.

    4. IN FÄLLEN DER ZIFFER 9.2) BETRÄGT DIE VERJÄHRUNGSFRIST ZWEI JAHRE NACH DEM ZEITPUNKT, IN DEM DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST UND DER KUNDE VON DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN UMSTÄNDEN KENNTNIS ERLANGT HAT. UNABHÄNGIG VON DER KENNTNIS DES KUNDEN VERJÄHRT DER ANSPRUCH DREI JAHRE NACH DEM DEN SCHADEN AUSLÖSENDEN EREIGNIS. DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST RICHTET SICH NACH ZIFFER 8. 

    5. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN GEGEN ORGANE, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER ODER BEAUFTRAGTE VON PERKINELMER. 

     

  10. Verbrauchsmaterialien. Die Kosten für die von PerkinElmer bei der Erbringung der Dienstleistungen gelieferten Verbrauchsmaterialien liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern im Angebot von PerkinElmer oder gegebenenfalls im DOS nichts anderes angegeben ist. Alle zur Reparatur benötigten Verbrauchsmaterialien werden zum aktuellen Listenpreis in Rechnung gestellt, sofern im Angebot von PerkinElmer nichts anderes angegeben ist. „Verbrauchsmaterialien” umfassen ohne Einschränkung die üblichen und gewöhnlichen Teile, Verbrauchsmaterialien und anderen Artikel von PerkinElmer, die aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks verbrauchbar sind, und diejenigen, die in der entsprechenden Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräts aufgeführt sind. 

     

  11. Einhaltung der Gesetze. Jede Partei hat bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Jede Partei behält alle Lizenzen, Genehmigungen, Befugnisse, Zustimmungen und Zulassungen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Der Kunde bestätigt, dass die Produkte und die damit verbundenen technischen Informationen den geltenden US-amerikanischen, europäischen und nationalen Exportkontrollvorschriften unterliegen, und der Kunde hat alle geltenden Beschränkungen und Verbote für den Verkauf, die Übertragung, den Export, den Versand oder eine sonstige Bereitstellung von Produkten, direkt oder indirekt, an eine Person, ein Unternehmen, ein Land oder für eine Aktivität einzuhalten. Der Kunde muss PerkinElmer jegliche Dokumente zur Verfügung stellen, die für den Versand der Produkte an den Lieferort erforderlich sind. PerkinElmer ist berechtigt, die Lieferung gegenüber dem Kunden zurückzuhalten, wenn der Kunde solche anwendbaren Gesetze verletzen würde oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und dies nicht auf das Verschulden oder die Verantwortlichkeit von PerkinElmer zurückzuführen ist

     

  12. Höhere Gewalt.. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich und gilt auch nicht als in Verzug geraten oder als gegen diese Vereinbarung verstoßend, wenn die Erfüllung oder Ausführung einer Bedingung dieser Vereinbarung versäumt wird oder mit Verzögerung erfolgt (ausgenommen sind Verpflichtungen zu Zahlungen, die hierunter an die andere Partei zu leisten sind), wenn oder soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung auf Handlungen oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei; höhere Gewalt, einschließlich Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben oder Explosionen; verpflichtende oder freiwillige Einhaltung von staatlichen Vorschriften, Anforderungen oder Maßnahmen; Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob Krieg erklärt wird oder nicht); terroristische Bedrohungen oder Handlungen, Aufstände oder sonstige innere Unruhen; nationaler Notstand; Revolution oder Aufstand; Epidemie; Pandemie; Aussperrungen, Streiks oder sonstige Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer der Parteien beziehen oder nicht); Beschränkungen oder Verzögerungen, die Transportunternehmen betreffen; Unvermögen oder Verzögerung bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Vorräte von angemessener oder geeigneter Qualität; oder Ausfall der Telekommunikation oder Stromausfall.

     

  13. Abtretung.  Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von PerkinElmer keine seiner Rechte abtreten und keine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung übertragen. Jede besagte Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.  

  14. Geltendes Recht; Schiedsverfahren; Gerichtsstand.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

    Die Parteien werden sich in gutem Glauben treffen, um zu versuchen, jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder über deren Gültigkeit, beizulegen. Für jegliche Streitigkeiten, die von den Parteien nicht beigelegt werden, führen die Parteien ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch. Soweit die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten nicht durch das Mediationsverfahren gütlich beigelegt werden können, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, der Schiedsort ist Frankfurt. Die Verfahrenssprache ist Englisch, sofern die Parteien sich nicht abweichend einigen. 

     

  15. .Salvatorische Klausel; Änderung; Gesamte Vereinbarung.  Wenn eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung in irgendeiner Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, beeinträchtigt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine der anderen Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung und macht diese Bedingung oder Bestimmung nicht ungültig oder undurchsetzbar in irgendeiner anderen Gerichtsbarkeit. Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und jeweils von einem bevollmächtigten Vertreter von PerkinElmer und dem Kunden unterzeichnet werden.  Diese Vereinbarung stellt zusammen mit dem Angebot von PerkinElmer bezüglich der Dienstleistungen und gegebenenfalls dem DOS von PerkinElmer die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. .

    Updated April 18, 2025